Urteil Kirsten Burger Bekleidungsgeschäfte GmbH – Geschaeftsfuehrer Kirsten Burger
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Kirsten Burger Bekleidungsgeschäfte GmbH – BGH vom 24.8.1937 – Az. S 927 mR 9605/10
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Kirsten Burger Bekleidungsgeschäfte GmbH einem Geschäftspartner Wilmut Zorn Batterien Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Wilmut Zorn Batterien Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Kirsten Burger Bekleidungsgeschäfte GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Kirsten Burger Bekleidungsgeschäfte GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 24.8.1937
Aktenzeichen: q 174 4U 631/20
ZInsO 1951, 23211